Waldgesetz NRW

Dringend Stellungnahmefrist endet am 08. Juni 2026

Mountainbiken
in NRW erhalten.

Der aktuelle Entwurf zum Landeswaldgesetz NRW könnte das Radfahren auf vielen schmaleren Wegen deutlich einschränken. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sachlich sichtbar zu werden.

Zeitleiste Jetzt bis 08.06.2026: entscheidende Beteiligungsphase
13.05. Verbändebeteiligung gestartet
Jetzt Betroffenheit sichtbar machen
08.06. Frist für Stellungnahmen

Kurz erklärt

Worum geht es?

Der Entwurf zum neuen Landeswaldgesetz NRW klingt zunächst nach einer technischen Änderung. In der Praxis könnte daraus aber ein weitreichendes MTB-Verbot durch die Hintertür werden.

Das Problem: Radfahren soll künftig nur noch auf Straßen, sogenannten Fahrwegen und ausdrücklich freigegebenen Trails erlaubt sein. Viele schmalere Wege, Pfade und natürliche Trails könnten dadurch aus der legalen Nutzung fallen.

Warum „Fahrwege“ der kritische Begriff ist

Der Entwurf ersetzt die bisherige Formulierung „feste Wege“ durch den Begriff „Fahrwege“. Genau darin liegt das Problem: Ein Fahrweg wird deutlich enger verstanden als viele der Wege, die Mountainbiker heute verantwortungsvoll nutzen. Wenn nur noch breite, wirtschaftlich nutzbare Wege erlaubt sind, wird Mountainbiken auf vielen natürlichen Strecken faktisch unmöglich.

Warum das überreguliert wirkt

Offizielle Trails sollen nur mit Zustimmung von Waldbesitzern und Forstbehörde erlaubt sein. Das klingt nach einer Lösung, kann in der Praxis aber zu einem kaum umsetzbaren Verfahren werden. Viele bestehende Wege würden dann nicht legal bleiben, sondern müssten erst formal genehmigt werden.

Warum persönliche Freiheit betroffen ist

Es geht nicht um wildes Querfeldeinfahren oder illegalen Trailbau. Es geht um Menschen, die auf bestehenden Wegen rücksichtsvoll Rad fahren. Eine pauschale Einschränkung würde Freizeit, Gesundheit, Sport und Naturerlebnis unnötig beschneiden.

Jetzt aktiv werden

Was kannst du tun?

Die wichtigste Phase läuft jetzt. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sachlich ihre Betroffenheit zeigen, desto deutlicher wird: Dieses Thema betrifft nicht nur einzelne Mountainbiker, sondern viele Menschen in NRW.

Wichtig: Bleib sachlich, freundlich und konkret. Persönliche Erfahrungen wirken oft stärker als allgemeine Protestparolen.
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Informiere dich

Lies die wichtigsten Punkte zum Entwurf. Verstehe, warum der Begriff „Fahrweg“ für viele Radfahrer problematisch werden könnte.

Zum Überblick
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Schreibe Abgeordnete an

Kontaktiere deine Landtagsabgeordneten. Bitte sie um eine praxistaugliche Überarbeitung statt pauschaler Einschränkungen.

Vorlagen nutzen
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Zeige Betroffenheit

Erkläre, was Radfahren im Wald für dich bedeutet: Gesundheit, Training, Alltag, Naturerlebnis, Familie, Ehrenamt oder lokale Wirtschaft.

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Schicke diese Seite an Radfahrer, Vereine, Familien, Kunden und Menschen, die sich für faire Waldnutzung interessieren.

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Nutze die vorbereiteten Textbausteine. Kopieren, Namen ergänzen, persönliche Betroffenheit hinzufügen und sachlich absenden.

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Schreibe deine Abgeordneten an

Persönliche, sachliche Nachrichten aus dem Wahlkreis sind ein wichtiges Signal. Nutze die offizielle Wahlkreiskarte des Landtags NRW, finde deine zuständigen Abgeordneten und erstelle hier eine passende Mailvorlage.

1. Abgeordnete finden

Über die offizielle Wahlkreiskarte des Landtags NRW kannst du nach deinem Wohnort oder Wahlkreis suchen. Dort findest du die zuständigen Abgeordneten und Kontaktmöglichkeiten.

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2. Mailvorlage erstellen

Trage deine Angaben ein. Daraus wird automatisch eine sachliche Mailvorlage. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an Move-Cycles übertragen. Sie werden nur in deinem Browser in den Text eingesetzt.

Tipp: Passe den Text gern in deinen eigenen Worten an. Individuelle, sachliche Nachrichten wirken stärker als komplett identische Standardmails.

Häufige Fragen

FAQ zum Waldgesetz NRW

Das Thema ist komplex und politisch. Hier findest du kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Block wird bei neuen Informationen erweitert.

Für aktuelle Updates: DIMB verfolgen

Diese Seite soll informieren und beim Handeln helfen. Für laufende Updates, Stellungnahmen und koordinierte Aktionen verweisen wir auf die Deutsche Initiative Mountainbike e. V. und deren offizielle Informationen.

DIMB-Informationen öffnen →

Formal ist es kein ausdrückliches Mountainbike-Verbot. Praktisch könnte es aber wie ein MTB-Verbot durch die Hintertür wirken, wenn Radfahren nur noch auf breiten Fahrwegen und ausdrücklich freigegebenen Trails erlaubt wäre. Viele schmalere Wege und natürliche Trails könnten dann aus der legalen Nutzung herausfallen.

Der Entwurf ersetzt die bisherige Formulierung „feste Wege“ durch „Fahrwege“. Ein Fahrweg wird enger verstanden und orientiert sich eher an breiteren Waldwirtschaftswegen. Genau dadurch könnten schmale, aber fest erkennbare und bisher verantwortungsvoll genutzte Wege wegfallen.

Nein. Es geht nicht um wildes Querfeldeinfahren und auch nicht um illegalen Trailbau. Es geht darum, dass verantwortungsvolles Radfahren auf bestehenden Wegen nicht pauschal eingeschränkt oder kriminalisiert wird.

Offizielle Freigaben können sinnvoll sein, sind aber oft mit hohem Aufwand, Zustimmungen, Prüfungen, Haftungsfragen und Beschilderung verbunden. Wenn nur noch offiziell freigegebene Trails erlaubt sind, könnten in der Praxis sehr viele bisher genutzte Wege wegfallen, weil sie nie formal freigegeben werden.

Der Entwurf sieht vor, bestimmte Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Dazu gehört unter anderem Radfahren abseits der erlaubten Straßen, Fahrwege oder gekennzeichneten Trails. Das schafft für normale Radfahrerinnen und Radfahrer eine deutlich höhere rechtliche Unsicherheit.

Normale Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h werden im Entwurf anders behandelt als S-Pedelecs oder andere motorisierte Fahrzeuge. Für Mountainbiker ist aber unabhängig vom Antrieb das Hauptproblem die geplante Begrenzung auf Fahrwege und ausdrücklich freigegebene Trails.

Weil persönliche Nachrichten aus dem Wahlkreis politisch relevant sind. Eine sachliche Mail zeigt, dass das Thema nicht nur Verbände betrifft, sondern Bürgerinnen und Bürger, Familien, Vereine, lokale Betriebe und Menschen, die Wald und Bewegung verantwortungsvoll nutzen.

Schreibe sachlich, wer du bist, aus welchem Ort du kommst und warum dich das Thema betrifft. Wichtig ist: keine pauschalen Vorwürfe, sondern die Bitte um eine praxistaugliche Überarbeitung. Persönliche Betroffenheit wirkt stärker als ein rein allgemeiner Protesttext.

Nach aktuellem Stand ist der 08. Juni 2026 die Frist für Stellungnahmen im Rahmen der Verbändebeteiligung. Es ist daher nicht einfach „die finale Abstimmung“, aber ein sehr wichtiger Zeitpunkt, um Betroffenheit sichtbar zu machen und politische Rückmeldungen anzustoßen.

Nein. Waldschutz, Jagd, Forstwirtschaft und Erholung müssen zusammen gedacht werden. Diese Seite richtet sich gegen pauschale, überregulierte Einschränkungen und wirbt für faire, lokale und praxistaugliche Lösungen statt für Schuldzuweisungen.

Jetzt handeln

Wenn dir Radfahren im Wald wichtig ist,
werde jetzt sichtbar.

Der Entwurf zum Landeswaldgesetz NRW betrifft viele Radfahrerinnen und Radfahrer. Eine sachliche Nachricht an deine Abgeordneten kann helfen, deutlich zu machen: Wir brauchen praxistaugliche Regeln statt pauschaler Einschränkungen.

Wichtig Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 08. Juni 2026.

Bitte bleib sachlich, freundlich und persönlich. Individuelle Nachrichten wirken stärker als reine Standardtexte.